Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Analyse-Dienste der NextGen Consulting UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 8. September 2026 · Version 2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Analyse-Dienste, die der Anbieter Unternehmen anbietet (nachfolgend „Produkte"), derzeit insbesondere für „GEORG", die Auswertung des Arbeitgeberbildes in KI-Systemen. Was ein Produkt im Einzelnen leistet, in welchem Rhythmus und mit welchen Grenzen, regelt die jeweilige Leistungsbeschreibung, für GEORG die Leistungsbeschreibung GEORG. Diese Fassung gilt für alle Verträge, die ab dem 8. September 2026 geschlossen werden. Für früher geschlossene Verträge gilt die Fassung 1.0 vom 24. Juli 2026 bis zum Ende ihrer Laufzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Was Sie bekommen: regelmäßige Auswertungen, als Bericht per E-Mail und im Online-Tool; Umfang und Rhythmus stehen in der Leistungsbeschreibung Ihres Produkts (Ziffer 2).
- Wann: Messung und Zustellung in dem Rhythmus und der Frist, die die Leistungsbeschreibung nennt (Ziffer 4).
- Wenn etwas ausfällt: Dienste Dritter liefern nicht immer; wir holen die Auswertung nach. Geht das nicht, verlängert sich die Laufzeit oder Sie erhalten Credits (Ziffer 4.4).
- Was Sie damit machen dürfen: Ihre Berichte dauerhaft intern nutzen, an Konzernunternehmen und Ihre Agentur weitergeben und eigene Ergebnisse mit Quellenangabe veröffentlichen (Ziffer 12).
- Laufzeit: einmalige Auswertung oder Laufzeitvertrag laut Angebot; keine automatische Verlängerung (Ziffer 8).
- Preise: fest für die Laufzeit; nur bei außergewöhnlich steigenden Kosten der eingesetzten Dienste Dritter dürfen wir anpassen, mit Nachweis und Ihrem Kündigungsrecht (Ziffer 7).
1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich
Anbieter ist die NextGen Consulting UG (haftungsbeschränkt), Wandlitz (nachfolgend „Anbieter"). Einzelne Produkte bietet der Anbieter in Kooperation mit Partnern an; bei GEORG ist das die Böcker Theisen Consult GmbH & Co. KG, Köln (Marken „HR-Präsenz" und „Employer Telling", nachfolgend „Kooperationspartner"). Alleiniger Vertragspartner des Kunden, Rechnungssteller und datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Anbieter. Kooperationspartner wirken an Konzeption, Auswertung und Betreuung als vom Anbieter eingesetzte Erfüllungsgehilfen mit; eigene vertragliche Ansprüche des Kunden gegen einen Kooperationspartner entstehen dadurch nicht.
NextGen Consulting UG (haftungsbeschränkt) (Anbieter)
Prenzlauer Straße 33, 16348 Wandlitz
Geschäftsführer: Sascha Kubak
Amtsgericht Neuruppin, HRB 21056 FF
USt-IdNr.: DE367601468
Tel.: +49 175 410 11 99
E-Mail: sascha.kubak@next-gen-consulting.de
Impressum: next-gen-consulting.de/impressum
Böcker Theisen Consult GmbH & Co. KG (Kooperationspartner für GEORG)
Grüner Weg 28, 50825 Köln
Vertreten durch die Böcker Theisen Consult GmbH, diese vertreten durch Dr. Manfred Böcker und Sascha Theisen
Amtsgericht Köln
Tel.: +49 221 34668237
E-Mail: kontakt@hr-praesenz.de
Impressum: hr-praesenz.de/impressum
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Produkte richten sich nicht an Verbraucher.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge: das individuelle Angebot samt Annahmebestätigung, diese AGB, die Leistungsbeschreibung des Produkts, die Leistungsbeschreibung im Online-Tool.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Leistung: die Auswertungen
Der Anbieter erstellt für den Kunden Auswertungen auf Grundlage von Diensten Dritter (insbesondere generativer KI-Systeme, Suchdienste und öffentlicher Datenquellen) und stellt sie als Bericht per E-Mail an die vom Kunden benannten Adressen zu und im Online-Tool bereit. Welche Auswertungen ein Produkt umfasst, welche Inhalte der Bericht und welche das Online-Tool enthält und in welchem Rhythmus sie entstehen, regelt die Leistungsbeschreibung des Produkts. Geschuldete Leistung sind die Auswertungen.
Der Anbieter schuldet die Durchführung der Messung und die Erstellung der Auswertungen nach der in der Leistungsbeschreibung und im Online-Tool beschriebenen Methodik, nicht einen bestimmten inhaltlichen oder wirtschaftlichen Erfolg. Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung von Kooperationspartnern, der Betreiber der eingesetzten Dienste Dritter und weiterer Dienstleister (etwa für Hosting und E-Mail-Versand) bedienen.
2.2 Umfang je Tarif
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und dem individuellen Angebot; Tarife, Zusatzmodule und deren Rhythmus beschreibt die Leistungsbeschreibung. Zusatzmodule, die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung als „in Planung" bezeichnet sind, werden mit ihrer Freischaltung Vertragsbestandteil; ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
2.3 Vertragsarten
- Einmalige Auswertung: eine vollständige Auswertung im Umfang des gewählten Tarifs zum Kennenlernen des Produkts. Der Online-Zugang steht für den in der Leistungsbeschreibung genannten Zeitraum zur Verfügung; der Vertrag endet mit dessen Ablauf, ohne Folgeverpflichtung.
- Laufzeitvertrag: regelmäßige Auswertungen über die im Angebot genannte Laufzeit (im Regelfall zwölf Monate) ab dem bestätigten Starttermin. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne automatische Verlängerung.
2.4 Online-Tool und Verfügbarkeit
Das Online-Tool ist Teil des Leistungsumfangs: Der Kunde sieht dort seine Auswertungen und pflegt seine Angaben. Der Anbieter sagt keine bestimmte Verfügbarkeit des Online-Tools zu, bemüht sich aber um eine hohe Verfügbarkeit und behebt Störungen in seinem Verantwortungsbereich in angemessener Zeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Störungen bei eingebundenen Diensten Dritter können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Störungen meldet der Kunde an die in der Leistungsbeschreibung genannte Adresse; der Anbieter reagiert an Werktagen in der Regel innerhalb eines Werktags. Eine vorübergehende Nichterreichbarkeit des Online-Tools ist kein Mangel der geschuldeten Leistung, solange die Berichte zugestellt werden und die Inhalte des Tools nach Wiederherstellung wieder abrufbar sind.
Als „Beta" gekennzeichnete Funktionen stellt der Anbieter freiwillig und unentgeltlich zur Erprobung bereit; sie sind nicht Vertragsgegenstand, können jederzeit geändert oder eingestellt werden, und für sie haftet der Anbieter nur nach Ziffer 15 Absatz 1. Der Zugang erfolgt als gemeinsamer Unternehmens-Zugang: Der Kunde richtet nach Freischaltung einen von ihm gewählten Login (E-Mail-Adresse) und ein Passwort ein, die er innerhalb seines Unternehmens teilen und jederzeit ändern kann.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Angebote des Anbieters sind, sofern dort nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande, etwa durch dessen Unterzeichnung oder durch eine ausdrückliche Annahme in Textform. Enthält das Angebot mehrere Varianten, kommt der Vertrag über die vom Kunden in seiner Annahme bezeichnete Variante zustande; bezeichnet der Kunde keine Variante, fragt der Anbieter nach, bevor er die Annahme bestätigt. Der Anbieter bestätigt Annahme und Starttermin in Textform; weicht der bestätigte Starttermin vom Angebot ab, ist der bestätigte maßgeblich, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.
4. Leistungserbringung und Service-Level für die Auswertungen
4.1 Messtermin und Zustellung
Der Anbieter führt die Auswertung in dem Rhythmus und zu dem Messtermin durch, den die Leistungsbeschreibung nennt, und stellt den Bericht innerhalb der dort genannten Frist nach dem Messtermin zu. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage. Die Leistung des jeweiligen Zeitraums ist erbracht, wenn der Bericht an die benannten E-Mail-Adressen versandt und im Online-Tool bereitgestellt ist. Beim Laufzeitvertrag schuldet der Anbieter eine Auswertung je Rhythmuszeitraum der Laufzeit (bei wöchentlichem Rhythmus und zwölf Monaten also 52 Auswertungen).
4.2 Umfang und Ausfall einzelner Dienste Dritter
Die eingesetzten Dienste Dritter werden von deren Betreibern verantwortet und liefern nicht immer zuverlässig. Steht ein Dienst zum Messtermin nicht zur Verfügung oder liefert er kein verwertbares Ergebnis (etwa wegen Störung, Abkündigung oder Änderung durch seinen Betreiber), erstellt der Anbieter die Auswertung mit den verfügbaren Diensten und kennzeichnet die Lücke. Eine Auswertung gilt als erbracht, wenn sie den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestumfang erreicht. Der fehlende Teil wird nachgeholt, sobald der Dienst wieder verfügbar ist, und in den Zeitverlauf eingefügt; ist ein Dienst dauerhaft nicht verfügbar, ersetzt der Anbieter ihn nach Ziffer 5. Bleibt die Auswertung in mehr als vier aufeinanderfolgenden Rhythmuszeiträumen hinter dem bei Vertragsschluss eingesetzten Umfang zurück, ohne dass ein Ersatz nach Ziffer 5 erfolgt, gilt für die fehlenden Teile Ziffer 4.4 entsprechend.
4.3 Nachholung
Kann eine Auswertung einmal nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 4.1 oder nicht im Mindestumfang nach Ziffer 4.2 zugestellt werden, holt der Anbieter sie so bald wie möglich nach, in der Regel bis zum Ende des folgenden Rhythmuszeitraums. Die nachgeholte Auswertung ersetzt die ausgefallene; der Kunde erhält damit über die Laufzeit die vereinbarte Zahl an Auswertungen.
4.4 Ausgleich, wenn eine Nachholung nicht möglich ist
Lässt sich eine Auswertung ausnahmsweise nicht nachholen, gleicht der Anbieter das nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf eine der folgenden Arten aus und berücksichtigt dabei, ob der Kunde die jeweilige Art im Rahmen seines Tarifs tatsächlich nutzen kann: Beim Laufzeitvertrag verlängert sich die Laufzeit um die ausgefallene Zeit, oder der Kunde erhält ein Guthaben (Credits) für Zusatzauswertungen im Wert der ausgefallenen Auswertungen; Credits verfallen frühestens zwölf Monate nach Gutschrift und können auch in einem Folgevertrag eingesetzt werden. Der Wert einer Auswertung entspricht der Vergütung der Laufzeit geteilt durch die Zahl der geschuldeten Auswertungen. Bei der einmaligen Auswertung wird die Auswertung nachgeholt; gelingt die Zustellung nicht innerhalb von vier Wochen nach dem bestätigten Messtermin, erstattet der Anbieter die Vergütung. Ist ein Ausgleich auf keine dieser Arten möglich, erstattet der Anbieter die auf die ausgefallenen Auswertungen entfallende anteilige Vergütung. Darüber hinaus ist eine Gutschrift auf die Vergütung nicht geschuldet.
Kann der Anbieter über mehr als vier aufeinanderfolgende Rhythmuszeiträume oder in mehr als acht Rhythmuszeiträumen innerhalb von sechs Monaten keine Auswertung zustellen, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen; der Anbieter erstattet die Vergütung anteilig für die restliche Laufzeit.
Der Ausgleich gilt nicht, soweit der Ausfall auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat (etwa eine unzustellbare oder nicht mehr gültige E-Mail-Adresse, Spam-Filter des Kunden oder fehlende Mitwirkung nach Ziffer 10). Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter oder ausgefallener Auswertungen richten sich nach Ziffer 15.
4.5 Wartung
Wartungsarbeiten legt der Anbieter außerhalb des Messtermins und der Zustellfrist. Führt eine mindestens drei Werktage vorher angekündigte Wartung ausnahmsweise zu einer Verschiebung des Messtermins um höchstens zwei Werktage, gilt das nicht als Ausfall, sofern die Zustellfrist ab dem verschobenen Messtermin eingehalten wird.
4.6 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, etwa Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur sowie Angriffe auf die IT des Anbieters trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Störungen, Abkündigungen oder Preisänderungen einzelner Dienste Dritter sind keine höhere Gewalt; für sie gelten die Ziffern 4.2 bis 4.4, 5 und 7. Bei höherer Gewalt ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten für deren Dauer; beim Laufzeitvertrag verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Dauert die höhere Gewalt länger als acht Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen; der Anbieter erstattet die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die restliche Laufzeit. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Folgen nach Kräften.
5. Dienste Dritter und deren Wechsel
Die Auswertungen beruhen auf Diensten Dritter, die der Anbieter über deren Programmierschnittstellen nutzt. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsweise, Preise oder Bedingungen dieser Dienste. Der Markt dieser Dienste verändert sich schnell; die Auswahl der eingesetzten Dienste ist deshalb nicht fest vereinbart, sondern wird vom Anbieter nach fachlichen Gesichtspunkten gepflegt. Welche Dienste bei Vertragsschluss eingesetzt sind und welchen Mindestumfang der Anbieter zusagt, nennt die Leistungsbeschreibung.
Der Anbieter ist berechtigt, Dienste oder Versionen hinzuzufügen, durch andere zu ersetzen oder aus der Auswertung zu nehmen, insbesondere wenn ein Dienst für die Fragestellung des Produkts nicht mehr aussagekräftig ist, sein Betreiber ihn einstellt oder ändert, seine Bedingungen die vertragsgemäße Nutzung nicht mehr erlauben oder seine Entgelte gegenüber den Referenzkosten nach Ziffer 7.1 um mehr als 25 Prozent gestiegen sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienst. Der Anbieter hält jedoch stets den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestumfang ein und wählt beim Ersatz eines Dienstes einen nach Verbreitung und Aussagekraft für die Fragestellung vergleichbaren Dienst.
Änderungen an der Auswahl werden im Bericht und im Online-Tool kenntlich gemacht; Zeitverläufe werden, soweit möglich, mit dem neuen Dienst fortgeführt und Brüche gekennzeichnet. Werden innerhalb der Laufzeit mehr als die Hälfte der bei Vertragsschluss eingesetzten Dienste ohne solchen Ersatz aus der Auswertung genommen oder kann der Anbieter den Mindestumfang dauerhaft nicht mehr einhalten, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung außerordentlich kündigen; der Anbieter erstattet die Vergütung anteilig für die restliche Laufzeit.
6. Vergütung und Zahlung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer; für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die im Angebot genannten steuerlichen Regelungen (Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU, kein deutscher Umsatzsteuerausweis im Drittland).
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme des Angebots durch den Anbieter. Die Vergütung für die einmalige Auswertung und die Vergütung des Laufzeitvertrags werden mit Rechnungsstellung im Voraus fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Einwände gegen eine Rechnung teilt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform mit; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Der Anbieter kann den Beginn der Auswertung bis zum Zahlungseingang zurückstellen; der Starttermin verschiebt sich entsprechend, ohne dass ein Ausfall im Sinne von Ziffer 4 vorliegt. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit Fristsetzung den Zugang zum Online-Tool und die Zustellung der Berichte bis zum Zahlungseingang aussetzen; die Laufzeit läuft weiter. Zusatzbuchungen werden für die restliche Laufzeit anteilig berechnet und sind mit der Buchung fällig.
7. Kosten der Dienste Dritter, Leistungs- und Preisanpassung
7.1 Referenzkosten
Referenzkosten sind die von den Betreibern der eingesetzten Dienste Dritter veröffentlichten Entgelte für die bei Vertragsschluss eingesetzten Dienste, bezogen auf den vertragsgemäßen Abfrageumfang des Kunden, jeweils zum Datum des Angebots; welche Entgelte das bei einem Produkt sind, nennt die Leistungsbeschreibung. Veränderungen werden als Durchschnitt eines Kalendermonats gemessen. Diese Entgelte legen die Betreiber einseitig fest und ändern sie regelmäßig. Ersetzt der Anbieter einen Dienst nach Ziffer 5 durch einen teureren, erhöht das die Referenzkosten nicht.
7.2 Anpassung von Abfrageumfang und Dienstauswahl
Steigen die Referenzkosten für den vertragsgemäßen Abfrageumfang während der Laufzeit um mehr als 25 Prozent, kann der Anbieter mit einer Ankündigung von vier Wochen in Textform den Rhythmus der in der Leistungsbeschreibung als Zusatzmodule bezeichneten Auswertungen bis auf monatlich reduzieren oder einen Dienst durch einen fachlich vergleichbaren, günstigeren ersetzen, jeweils nur in dem Umfang, der die Kostensteigerung ausgleicht. Die in der Leistungsbeschreibung als Kernleistung bezeichnete Auswertung bleibt davon unberührt. Der Anbieter weist die Kostensteigerung auf Verlangen anhand der veröffentlichten Preislisten der Betreiber nach. Reduziert der Anbieter den Rhythmus der Zusatzmodule, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; der Anbieter erstattet die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die restliche Laufzeit.
7.3 Anpassung der Vergütung
Steigen die Referenzkosten um mehr als 50 Prozent, ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für die restliche Laufzeit anzupassen, höchstens jedoch um den Betrag, um den seine Kosten für die vertragsgemäßen Abfragen des Kunden tatsächlich gestiegen sind. Der Anbieter weist die Kostensteigerung nach und teilt die Anpassung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; in diesem Fall erstattet der Anbieter die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die restliche Laufzeit. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin. Für dieselbe Kostensteigerung kann der Anbieter entweder Ziffer 7.2 oder Ziffer 7.3 in Anspruch nehmen, nicht beides. Sinken die Referenzkosten nach einer Erhöhung wieder, senkt der Anbieter die Vergütung im gleichen Maß und mit gleicher Frist, wie er sie erhöht hat.
7.4 Keine automatische Verlängerung
Verträge verlängern sich nicht automatisch. Eine Fortsetzung erfolgt durch ein neues Angebot des Anbieters zu den dann gültigen Preisen, das der Kunde annimmt oder ablehnt.
8. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Die Laufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot (Ziffer 2.3). Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit bzw. des Zugangs der einmaligen Auswertung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nicht in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis über.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem erheblichen Verstoß des Kunden gegen die Ziffern 9 oder 10 vor; der Anbieter kündigt deswegen erst nach Abmahnung mit angemessener Frist, es sei denn, der Verstoß ist so schwer, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere in den Fällen der Ziffern 4.4 (zweiter Absatz), 4.6, 5, 7.2 und 7.3 vor. Kündigungen bedürfen der Textform.
Mit dem Vertragsende endet der Zugang zum Online-Tool. Der Kunde lädt seine Berichte bis dahin aus dem Online-Tool herunter; die per E-Mail zugestellten Berichte bleiben bei ihm und dürfen nach Ziffer 12 weiter genutzt werden. Auf Verlangen des Kunden löscht der Anbieter die kundenbezogenen Auswertungsdaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; anonymisierte Messwerte nach Ziffer 14 bleiben unberührt.
9. Zugang, Zugangsdaten und Nutzung
- Der Kunde ist für die sichere Verwahrung der von ihm gewählten Zugangsdaten verantwortlich und gibt diese ausschließlich an berechtigte Personen weiter.
- Der Kunde darf den Zugang und die Berichte innerhalb seines Unternehmens und der mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) sowie gegenüber Beratern und Agenturen nutzen, die für ihn tätig und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sofern die Nutzung ausschließlich seinen eigenen Zwecken dient und diese Dienstleister nicht selbst Analysen mit vergleichbarer Fragestellung anbieten. Jede andere Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber, bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung durch seine Mitarbeitenden und Dienstleister im Einklang mit diesen AGB erfolgt; er muss sich Handlungen zurechnen lassen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung oder Weitergabe der Zugangsdaten kann der Anbieter den Zugang zum Online-Tool vorübergehend sperren; er informiert den Kunden unverzüglich, hebt die Sperre auf, sobald der Anlass entfällt, und stellt die Berichte weiterhin zu, soweit der Missbrauch nicht die Berichte selbst betrifft.
10. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde benennt und pflegt die für die Auswertung nötigen Angaben, die die Leistungsbeschreibung nennt (etwa Firmierung, Domain und die E-Mail-Adressen, an die der Bericht geht); Änderungen teilt er dem Anbieter mit. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das benannte Unternehmen analysieren zu lassen, und dass seine Angaben zutreffen. Ergebnisse zu anderen Unternehmen nutzt er ausschließlich intern. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere unterlässt er es,
- das Online-Tool automatisiert in einem Umfang abzufragen, der über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht (z. B. Scraping, Massenabfragen),
- Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder die Verfügbarkeit für andere Nutzer zu beeinträchtigen,
- das Online-Tool oder seine Ergebnisse Dritten außerhalb des nach Ziffer 9 zulässigen Kreises entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen oder als eigene Dienstleistung anzubieten,
- die Auswertungen, Bewertungslogik oder Fragenkataloge der Produkte zum Training, Feinabstimmen oder Bewerten eigener oder fremder KI-Modelle zu verwenden oder daraus ein konkurrierendes Angebot abzuleiten,
- rechtswidrige Inhalte einzugeben oder gegen geltendes Recht zu verstoßen.
11. Art und Grenzen der Analyse
Die Ergebnisse beruhen auf den Ausgaben von Diensten Dritter, insbesondere generativer KI-Systeme, sowie auf öffentlich zugänglichen Informationen. Solche Ausgaben können bei gleicher Frage unterschiedlich ausfallen und unvollständig, veraltet, verzerrt oder unzutreffend sein. Der Anbieter misst, was die Dienste ausgeben und belegen, nicht, wie sie intern gewichten.
Der Anbieter steht dafür ein, dass die Auswertung die Ausgaben der eingesetzten Dienste zum Messtermin nach der beschriebenen Methodik zutreffend erfasst, ausgewertet und wiedergegeben hat. Für den Inhalt dieser Ausgaben und der herangezogenen Quellen übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Offensichtliche Fehler eines Berichts (etwa eine falsche Firmierung oder Domain) zeigt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Zustellung an; der Anbieter korrigiert den Bericht kostenfrei. Der Anbieter kann die Bewertungsmethodik weiterentwickeln; Änderungen werden im Online-Tool kenntlich gemacht und Brüche im Zeitverlauf gekennzeichnet.
Die Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme dar und keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung. Hinweise auf mögliche Maßnahmen beschreiben Beobachtungen aus den Messdaten und mögliche Ansätze, keine gesicherten Ursachen und keine Erfolgszusage. Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Analysen trifft, liegen in seiner eigenen Verantwortung.
12. Nutzungsrechte, Veröffentlichung, Referenznennung und Partnerprogramme
Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Online-Tool für die Dauer des Vertrags zu nutzen. An den ihm zugestellten Berichten und Auswertungen erhält der Kunde ein zeitlich unbegrenztes, einfaches Recht zur Nutzung für interne Zwecke seines Unternehmens und der mit ihm verbundenen Unternehmen; dieses Recht bleibt vom Ende des Vertrags unberührt. Alle Rechte an den Produkten, ihrer Methodik, Software, Gestaltung und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde darf seine eigenen Bewertungen, Zeitverläufe und daraus erstellte Grafiken in eigener Unternehmenskommunikation veröffentlichen, sofern er das Produkt als Quelle nennt und Ergebnisse zu anderen Unternehmen nicht offenlegt.
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz. Nimmt der Kunde an einem Partnerprogramm des Anbieters teil (etwa als Innovationspartner), ergeben sich Nachlass, Laufzeit des Nachlasses und Gegenleistung aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung des Produkts. Eine als Gegenleistung erteilte Erlaubnis zur Referenznennung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; für den laufenden, bereits bezahlten Vertragszeitraum bleibt der Nachlass bestehen, für spätere Zeiträume entfällt er.
13. Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Kontaktdaten des Kunden, Login-Daten und Empfängeradressen) ist der Anbieter; eine Auftragsverarbeitung im Auftrag des Kunden findet nicht statt. Kooperationspartner erhalten diese Daten nur, soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, auf Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 26 oder Art. 28 DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Welche Daten des Kunden zum Zweck der Analyse an die eingesetzten Dienste Dritter übermittelt werden, nennt die Leistungsbeschreibung des Produkts; personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Kunden werden nicht übermittelt. Enthält eine übermittelte Angabe (etwa die Firmierung) den Namen einer natürlichen Person, stellt der Kunde sicher, dass er zur Übermittlung dieses Namens berechtigt ist.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Vertraulich sind insbesondere Kontaktdaten, Zugangsdaten und Angaben, die der Kunde im Online-Tool hinterlegt. Die Auswertungen selbst beruhen auf öffentlich abfragbaren Ausgaben der Dienste Dritter und sind keine vertraulichen Informationen des Kunden; ob und wie der Anbieter den Kunden namentlich nennt, richtet sich allein nach Ziffer 12. Die Pflicht besteht bis drei Jahre nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge und Ideen des Kunden darf der Anbieter ohne Vergütung zur Weiterentwicklung seiner Produkte verwenden; vertrauliche Informationen des Kunden bleiben davon ausgenommen. Anonymisierte und aggregierte Messwerte, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulassen, darf der Anbieter für Vergleiche und Auswertungen verwenden. Auswertungen, die andere Kunden über das Unternehmen des Kunden erhalten (etwa Wettbewerbsanalysen), beruhen ausschließlich auf öffentlich abfragbaren Ausgaben der Dienste Dritter, nicht auf Daten aus dem Konto des Kunden.
15. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die Vergütung, die der Kunde für die laufende Vertragslaufzeit schuldet. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Ausfälle, Änderungen und Inhalte der Dienste Dritter haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen trifft; für verspätete oder ausgefallene Auswertungen gelten vorrangig Nachholung und Ausgleich nach den Ziffern 4.3 und 4.4. Vorbehaltlich Absatz 1 haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass er die in Ziffer 11 beschriebenen Grenzen der Analyse bei seinen Entscheidungen nicht berücksichtigt hat. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel des Online-Tools (§ 536a Absatz 1 BGB) ist ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Leistung verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner des Anbieters.
16. Änderungen der Leistungen, der Leistungsbeschreibung und dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Online-Tools und die Darstellung der Berichte im Rahmen der Weiterentwicklung anzupassen, soweit die in der Leistungsbeschreibung als Kernleistung bezeichnete Auswertung erhalten bleibt und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Die Leistungsbeschreibung eines Produkts darf der Anbieter fortschreiben; für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss veröffentlichte Fassung, soweit die neue Fassung die Leistung nicht erweitert oder der Kunde ihr zustimmt. Änderungen dieser AGB gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung geschlossen werden; für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung bis zum Vertragsende. Änderungen der Leistung und der Vergütung während der Laufzeit richten sich allein nach den Ziffern 5 und 7.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (derzeit Wandlitz).
Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Leistung unverändert fortführt; er zeigt dies dem Kunden in Textform an. Der Kunde darf den Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen, die nicht unbillig verweigert wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Formklausel, individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an georg@next-gen-consulting.de.